Um was geht es?
Die Abteilung für Verwaltungs- und Verfassungsrecht des Bufete Buades bietet Beratung zu Rechtsbeziehungen von Unternehmen oder Privatpersonen mit der öffentlichen Verwaltung.
Wie geht unsere Kanzlei dabei vor?
Wohl wissend, dass die Beziehung zur öffentlichen Verwaltung einer wirksamen Beratung bedarf, erleichtern wir den Fluss von Verhandlungen und gewährleisten die Verteidigung der Rechte und Interessen unserer Kunden gegenüber den weitreichenden Befugnissen der Behörden.
Rechtliche und technische Beratung zu:
- Beratung von öffentlichen und privaten Einrichtungen in der Analyse und Entwicklung von Verwaltungsvorschriften, die sich auf ihre Tätigkeitsbereiche auswirken können.
- Beratung in bestimmten Branchen (Verwaltungsrecht, Verbraucherrecht, Arzneimittelrecht, usw. sowie in Bezug auf Küsten und Küstengebiete); Studien zu Vorschriften, Verfahrensweisen, Verwaltungskonzessionen, Lizenzen, Genehmigungen und Sonderverwaltungsanforderungen.
- Öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben.
- Subventionen und öffentliche Zuwendungen.
- Verwaltungsrechtliche Sanktionsverfahren.
- Erstellung aller Arten von Gutachten und Stellungnahmen im Verwaltungsrecht.
- Rechtsbeistand in allen Verfahren und Rechtsmitteln sowohl auf dem Weg der Verwaltungsbeschwerde als auch auf dem des Verwaltungsrechts.
- Haftung der öffentlichen Verwaltung.
- Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Grundrechte.
- Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Vorschriften mit Gesetzeskraft.
- Antrag zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit, die ein Gericht oder Gerichtshof auf Ersuchen eines Prozessbeteiligten dem Verfassungsgerichtshof vorlegt.