Insolvenz- und Kreditrecht

Was umfasst dieser Bereich?

Ziel der Abteilung für Insolvenz- und Kreditrecht von Buades Legal ist es, eine umfassende, proaktive und vorausschauende Antwort auf die Bedürfnisse seiner Mandanten im Falle von Wirtschaftskrisen, Insolvenzen, Restrukturierungen, bei Verhandlungen oder der Nichtzahlung von Schulden und Verbindlichkeiten zu geben.

Wir verfügen über umfangreiche und nachweisliche Erfahrungen in der umfassenden und multidisziplinären Beratung von Unternehmen und anderen Wirtschaftsakteuren, die wir sowohl bei der Beitreibung von Kreditforderungen und gegebenenfalls bei Neuverhandlungen als auch bei der Entscheidungsfindung in Krisensituationen, der Entwicklung von Umstrukturierungskonzepten, Refinanzierungen und anderen Mechanismen der Insolvenz und Insolvenzverwaltung begleiten können.

Wie werden Sie von unserer Kanzlei betreut?

Wir nutzen unsere weitreichenden Erfahrungen und unseren guten Ruf, um in kürzester Zeit und mit den angemessenen wirtschaftlichen Mitteln zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen. Dabei arbeiten wir nah am Mandanten, der uns die Verteidigung seiner Interessen anvertraut. Hinzu kommt eine kontinuierliche Investition in Informationstechnologie und Softwareanwendungen, was uns hervorragende Bedingungen bietet, um die größtmögliche Agilität zugunsten der Interessen des Kunden zu gewährleisten.

Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung bei der Abwicklung aller Arten von Verfahren zur Eintreibung von Forderungen, bei der Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen, bei der Verteidigung von Schuldnern und Gläubigern im Rahmen von Refinanzierungen, vorkonkurslichen Maßnahmen und Insolvenzverfahren und bei der Erledigung von Aufgaben der Konkursverwaltung. Es freut uns außerdem sehr, viele Mandanten bei der Erlangung ihrer Chance eines Neuanfangs begleitet zu haben.

Rechtliche Fachberatung zu den folgenden Themen:

  • Einforderung ausstehender Zahlungen jeder Art: Rechnungen, Schuldscheine, Wechsel, Schecks usw.
  • Mitwirkung an den Insolvenzverfahren, die wir im Interesse unserer Mandanten einleiten oder in denen Fragen geklärt werden, die sie betreffen, indem wir diese Verfahren, die sich möglicherweise erhärtenden Zwischenfälle oder die zu erhebenden Ansprüche vorantreiben
  • Außergerichtliche Verhandlungen bezüglich Schulden und Zahlungsmodalitäten, Anerkennung von Schulden, Formalisierung von Garantien und sonstigen Vereinbarungen, deren Zweck es ist, die Positionen von Gläubigern und Schuldnern zu dokumentieren und ihre Regulierung festzulegen
  • Beratung zur Erlangung des Vorteils der Restschuldbefreiung oder der Chance eines Neuanfangs
  • Mediation in Insolvenzverfahren
  • Kauf und Verkauf von Produktionseinheiten und/oder Vermögenswerten von Unternehmen im Insolvenzverfahren