Tourismusrecht

Was umfasst dieser Bereich?

Aufgrund der Bedeutung des Tourismus in der balearischen Wirtschaft und der Verbindungen, die wir seit unserer Kanzleigründung mit einigen der wichtigsten Unternehmen und Wirtschaftsverbänden des Sektors unterhalten, gehört der Bereich Tourismusrecht von Buades Legal zum Kerngeschäft unserer Kanzlei.

Wie werden Sie von unserer Kanzlei betreut?

Wir bieten einen umfassenden juristischen Service. Dabei verfügen wir über weitreichende Erfahrungen, die es uns ermöglichen, eine eingehende und fachübergreifende Beratung zu allen Fragen durchzuführen, die die verschiedenen Wirtschaftsteilnehmer, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in diesem Sektor ausüben, betreffen. Dabei kann es um Beziehungen zwischen den Unternehmen, insbesondere bei Vertrags- und Handelsvereinbarungen, oder um den Umgang mit den öffentlichen Verwaltungen gehen, die gegebenenfalls auch vor Gericht entschieden werden müssen. Unser Fokus liegt auf der präventiven Beratung, bei der mögliche Probleme frühzeitig erkannt werden, um Konflikte zwischen den verschiedenen Tourismusanbietern oder zwischen diesen und ihren Kunden, Lieferanten oder der Verwaltung zu vermeiden.

Wir arbeiten eng mit den Wirtschaftsverbänden zusammen, die den Sektor vertreten, und verteidigen sie in ihren Tätigkeitsbereichen.

Aufgrund der Breite der Probleme, die touristische Aktivitäten betreffen, bieten wir Beratung zu den verschiedenen Themen an (Fragen zu Verträgen, Unternehmen, zum Umweltschutz und Baurecht, zum geistigen Eigentum, regulierten Tätigkeiten usw.).

Rechtliche Fachberatung zu den folgenden Themen:

  • Verträge zwischen Reiseveranstaltern
  • Erwerb, Vermietung und Joint-Ventures von Hotels, Reisebüros, Reiseveranstaltern, Transportunternehmen, Gastronomiebetrieben usw.
  • Contracting für das Hotelmanagement
  • Outsourcing
  • Beziehungen zur Verwaltung, Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen, Formulierung von Einsprüchen in Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren
  • Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftstätigkeit, aus Akquisitionen, Vertragsabschlüssen und Vereinbarungen zwischen Betreibern ergeben
  • Beratung zu Fragen der Haftpflicht, des Verbrauchs und der Haftung für die Erbringung von Dienstleistungen