Obligatorische Verwendung der Maske auf den Balearen

Wie Sie vielleicht schon gehört haben, ist das Tragen der Maske ab Montag, dem 13. Juli, auf den Balearen für Personen über sechs Jahren obligatorisch, ansonsten drohen Geldstrafe von 100 Euro.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, auf die wir Sie hinweisen möchten:

  • Strandpromenaden, wenn es möglich ist, den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Natur- oder Außenräume außerhalb der Ballungszentren.
  • Strände und Schwimmbäder.
  • Bars und Restaurants beim Konsumieren. Die Kellner müssen die Masken durchgehend tragen.
  • Auch Raucher sind vom Tragen der Masken befreit.
  • Bei Sport, Wasseraktivitäten oder dem Gebrauch von Blasinstrumenten.
  • Für Kinder unter sechzehn Jahren, die ihre Freizeit mit der gewohnten Gruppe an üblichen Aktivitäten teilnehmen.
  • An Ihren Arbeitsplätzen, ob im öffentlichen oder privater Dienst, wenn der zwischenmenschliche Abstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann.
  • Personen, die an einer Krankheit oder Atembeschwerden leiden und durch den Gebrauch verschlimmert werden können, oder die aufgrund ihrer Behinderungs- oder Abhängigkeitssituation nicht die Autonomie haben, ihre Maske abzunehmen, oder die Verhaltensänderungen aufweisen.
  • In Fällen höherer Gewalt oder in Situationen der Notwendigkeit, oder wenn sie aufgrund einer Tätigkeit, die mit dem Gebrauch der Maske verbunden ist, mit den Angaben der Gesundheitsbehörden unvereinbar ist.

Darüber hinaus wird jeder, der Versammlungen oder Partys organisiert, die zu Ballungen führen, mit einer Geldstrafe zwischen 3.000 und 60.000 Euro belegt.

Wir hoffen, dass diese Richtlinien hilfreich sind und dass Sie und Ihre Familie gesund bleiben, während Sie Ihren Aufenthalt auf Mallorca genießen!

Mit freundlichen Grüßen.