Neue Steuertarife im Gesetz 12/2015 zum Haushalt der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln für das Jahr 2016

In der Besteuerung vieler Tatbestände gibt es im neuen Jahr (auch im alten) wichtige Veränderungen, die für die balearische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Diese Änderungen sind im Gesetz 12/2015 vom 29. Dezember, dem Haushaltsgesetz 2016 der Autonomen Region der Balearischen Inseln, verabschiedet worden.

In erster Linie finden wir einen Anstieg des Regionalen Einkommensteuertarifs.

Der regionale Tarif der Einkommensteuer natürlicher Personen, bezogen auf die Gesamtbemessungsgrundlage, ist jetzt wie folgt (gültig seit dem 31. Dezember 2015):

Zu versteuerndes Einkommen ab (Euro)

Steuerbetrag (Euro)

Rest des zu versteuernden Einkommens bis (Euro)

Steuersatz (%)

0

0

10.000

9,50

10.000

950

8.000

11,75

18.000

1.890

12.000

14,75

30.000

3.660

18.000

17,75

48.000

6.855

22.000

19,25

70.000

11.090

20.000

22

90.000

15.490

30.000

23

120.000

22.390

55.000

24

175.000

35.590

unbegrenzt

25

Diese Änderung erhöht die Steuerbelastung derjenigen Einwohner der Balearischen Inseln, die Einkünfte von mehr als 70 000 € haben. Während der Eingangssteuersatz von 9,5 % bleibt gleich, steigt der ab 70 000 € geltende Spitzensteuersatz. Ebenso erhöht sich die Anzahl der Tarifzonen von 6 auf 9.

Zweitens gibt es Veränderungen bei der Erbschaftsteuer, in Bezug auf die Steuerpflichtigen der Gruppen I und II, also Vorfahren, Nachfahren und Ehepartner. Diese konnten bisher von einer vorteilhaften Reduzierung profitieren. Der jetzt geltende Steuersatz erhöht sich ab 700 000 € progressiv bis auf 20 %.

Der Steuertarif ergibt sich aus dem zu versteuernden Vermögensanfall nach Anwendung folgender Tabelle:

Zu versteuernder Vermögensanfall (Euro)

Steuerbetrag (Euro)

Rest des zu versteuernden Vermögensanfalls (Euro)

Steuersatz (%)

0

0

700.000

1

700.000

7.000

300.000

8

1.000.000

31.000

1.000.000

11

2.000.000

141.000

1.000.000

15

3.000.000

291.000

unbegrenzt

20

Weiter geht es mit der Steuer für vermögensrechtliche Übertragungen, wo sich der Grunderwerbsteuertarif verändert.

Die Tabelle sieht nun folgendermaβen aus:

Gesamtwert der Immobilie ab Euro

Steuerbetrag

Euro

Rest des Wertes bis Euro

Steuersatz

Prozent

Effektiver Durchschnitts-steuersatz

0

0

400.000

8,00

8,00

400.000

32.000

200.000

9,00

8,00 al 8,33

600.000

50.000

400.000

10,00

8,33 al 9,00

1.000.000

90.000

unbegrenzt

11,00

9,00 al 11,00

Schlieβlich, und ebenso gültig ab dem 31. Dezember 2015, reduziert sich der Freibetrag bei der Vermögenssteuer von 800 000 € auf 700 000 €, und auβerdem steigen die Steuersätze in ALLEN Tarifzonen.

Die Steuerbelastung dieses Tributs erhöht sich um circa 40 %, was eine wesentliche Differenz darstellt:

Zu versteuerndes Vermögen bis Euro

Steuerbetrag

Euro

Rest des zu versteuernden Vermögens bis Euro

Steuersatz

Prozent

Steuersatz 2014

0

0

170.472,04

0,28

0,20

170.472,04

477,32

170.465,00

0,41

0,30

340.937,04

1.176,23

340.932,71

0,69

0,50

681.869,75

3.528,67

654.869,76

1,24

0,90

1.336.739,51

11.649,06

1.390.739,49

1,79

1,30

2.727.479,00

36.543,30

2.727.479,00

2,35

1,70

5.454.958,00

100.639,06

5.454.957,99

2,90

2,10

10.909.951,99

258.832,84

unbegrenzt

3,45

2,50

Während die spanische Zentralregierung die steuerlichen Verbesserungen, die für die Jahre 2016 und 2017 vorgesehen waren, vorverlegt hat, und sie schon 2015 hat gültig werden lassen, hat die neue Autonome Regionalregierung der Balearen entschieden, die Steuerlast der Steuerzahler mit gröβerem Einkommen zu erhöhen.

Von Gabriel Buades Castella, Anwalt bei Bufete Buades.